




Sie erhalten hier eine Übersicht bzw. einige Informationen zu Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch verschiedene Leistungsträger. Natürlich ist stets die individuelle Situation zu berücksichtigen; es können nicht immer alle Förderungen in Anspruch genommen werden.
Beachten Sie unbedingt, dass Zuschüsse nur dann vergeben werden, wenn vor Beginn der Maßnahme ein Antrag bei dem entsprechenden Leistungsträger gestellt wird.
Sprechen Sie uns an, wir beraten und planen für Sie. Unser Leistungsspektrum finden Sie unter Architektenleistungen.

Hier wird nach 2 Verfahren gefördert; dem HAUSBANKENVERFAHREN und dem BEHÖRDENVERFAHREN.
HAUSBANKENVERFAHREN: bei Kosten über 10.000 Euro und bis zu 30.000 Euro je Wohnung mit einem im Zins verbilligten Kapitalmarktdarlehen.
BEHÖRDENVERFAHREN: bei einem Kostenrahmen von 2.000 Euro bis zu 10.000 Euro pro Antragsteller und Jahr mit einem Investitionszuschuss.
Antragsberechtigt ist derjenige, der pflegebedürftig ist, also mindestens die Voraussetzungen für die Pflegestufe I erfüllt. Maximal kann ein Zuschuss von 2.557 Euro pro Maßnahme gewährt werden.
Nach dem Wohneigentumsprogramm kann der Neubau oder Kauf einer zur Selbstnutzung geförderten Wohnung in Form eines zinsverbilligten Darlehens gefördert werden, aber ebenso der Aus-, Um oder Erweiterungsbau.
Wohnungshilfe durch die Unfallversicherungsträger kommt dann in Betracht, wenn infolge der Art oder Schwere des auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführenden Gesundheitsschadens die behindertengerechte Anpassung des Wohnraums erforderlich ist.
Behinderte Menschen können Wohnungshilfe auch von den Reha-Trägern (Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger) oder vom Integrationsamt erhalten.

Ansprüche resultieren insbesondere aus der
Generell haben auch Ansprüche auf Förderungen:
Liste von Bauberatungen der Verbraucherzentralen: www.vzbv.de
Wohnberater: www.bdia.de
Online-Beratung Barrierefrei Leben e.V.: www.barrierefrei-leben.de