Finanzielle Förderung für behinderten- und altengerechtes Wohnen

Sie erhalten hier eine Übersicht bzw. einige Informationen zu Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch verschiedene Leistungsträger. Natürlich ist stets die individuelle Situation zu berücksichtigen; es können nicht immer alle Förderungen in Anspruch genommen werden.

Beachten Sie unbedingt, dass Zuschüsse nur dann vergeben werden, wenn vor Beginn der Maßnahme ein Antrag bei dem entsprechenden Leistungsträger gestellt wird.

Sprechen Sie uns an, wir beraten und planen für Sie. Unser Leistungsspektrum finden Sie unter Architektenleistungen.

Mögliche Fördermaßnahmen:

Modernisierungsprogramm 2010 Rheinland-Pfalz

Hier wird nach 2 Verfahren gefördert; dem HAUSBANKENVERFAHREN und dem BEHÖRDENVERFAHREN.

HAUSBANKENVERFAHREN: bei Kosten über 10.000 Euro und bis zu 30.000 Euro je Wohnung mit einem im Zins verbilligten Kapitalmarktdarlehen.

BEHÖRDENVERFAHREN: bei einem Kostenrahmen von 2.000 Euro bis zu 10.000 Euro pro Antragsteller und Jahr mit einem Investitionszuschuss.

Leistungen der Pflegekasse

Antragsberechtigt ist derjenige, der pflegebedürftig ist, also mindestens die Voraussetzungen für die Pflegestufe I erfüllt. Maximal kann ein Zuschuss von 2.557 Euro pro Maßnahme gewährt werden.

Soziale Wohnraumförderung

Nach dem Wohneigentumsprogramm kann der Neubau oder Kauf einer zur Selbstnutzung geförderten Wohnung in Form eines zinsverbilligten Darlehens gefördert werden, aber ebenso der Aus-, Um oder Erweiterungsbau.

Wohnungshilfe durch Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse

Wohnungshilfe durch die Unfallversicherungsträger kommt dann in Betracht, wenn infolge der Art oder Schwere des auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführenden Gesundheitsschadens die behindertengerechte Anpassung des Wohnraums erforderlich ist.

Wohnungshilfe durch Rehaträger

Behinderte Menschen können Wohnungshilfe auch von den Reha-Trägern (Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger) oder vom Integrationsamt erhalten.

Finanzielle Hilfen vom Sozialamt

Ansprüche resultieren insbesondere aus der

  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege und Altenhilfe

Wohnungshilfe verschiedenster Art

Generell haben auch Ansprüche auf Förderungen:

  • anerkannte Kriegsbeschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
  • Zivildienstleistende, die eine Schädigung nach dem Zivildienstgesetz (ZDG) erlitten haben
  • Soldaten, die eine Wehrdienstbeschädigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) erlitten haben
  • Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
  • Impfgeschädigte, bei denen die Voraussetzungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorliegen.

Weitere Informationen im Internet:

Liste von Bauberatungen der Verbraucherzentralen: www.vzbv.de

Wohnberater: www.bdia.de

Online-Beratung Barrierefrei Leben e.V.: www.barrierefrei-leben.de 

 

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